Bahnhof Müllheim: Die Baustellenbeschilderung ist weiterhin verwirrend

Fahrgastbeirat setzt sich auch weiterhin für kundenfreundlichere Beschilderung ein

Bereits bei einem runden Tisch-Gespräch wurden Verbesserungsvorschläge eingereicht, damit Ortskundige und Ortsfremde gleichermaßen den für sie bestmöglichen Parkplatz erreichen können. Zwar wurde daraufhin die Anregung aufgegriffen und die Beschilderung verändert, aber leider ergeben sich für Fahrgäste, die die Parkplätze erreichen wollen, Irritationen und Probleme.   



Der Fahrgastbeirat hat hier seine Kritikpunkt aufgelistet und hofft auf weitere, zeitnahe Nachbesserungen:
(Die Zahlen in den Klammern beziehen sich auf die Detailbilder in der Übersicht oben)

1. Die angebrachte Beschilderung in der Klosterrunsstraße ist
- für Ortsfremde unzureichend (7)
- falsch (6) -->Es handelt sich definitiv um eine Sackgasse.

2. Die dazu angebrachte Beschilderung in der Eisenbahnstraße
- ist für Ortsfremde unzureichend (4)
- widerspricht der Straßenverkehrsordnung (2), da es für Kfz in einer Einbahnstraße keine Ausnahmen geben darf! Weiterhin ist durch die Eisenbahnstraße physisch keine Durchfahrt zur Fa. Lais & Steffi mehr möglich!

3. Die Ankündigung der Durchfahrtsverbotzone in der Bahnhofstraße (1) ist völlig verwirrend. Jemand der denkt, er ist Anlieger, weil er am Bahnhof einen Fahrgast abholen möchte, muss dann die Beschilderung bei den Parkplätzen nochmals genau studieren, nur um festzustellen, dass ab dort keine Anlieger mehr erlaubt sind.
Dies wird regelmäßig missachtet und führt zu Konflikten mit dem Bus- und Baustellenverkehr.

4. Die Beschilderung (3) und (5) an der Einmündung der Klosterruns- in die Eisenbahnstraße ist sowohl unzutreffend als auch unnötig, da durch die Einbahnstraßenregelung kein Individualverkehr mehr in Richtung der Schilder stattfinden kann. 

An die prekäre Situation hat der Fahrgastbeirat in seinem Schreiben an die Verantwortlichen vom 03.04.2022 erneut erinnert: 
https://rvf-fahrgastbeirat.de/sites/default/files/alle/sued/03.04.22%20-%20Erinnerung.pdf
 

Datum
06 April 2022